Kabinett einigt sich auf Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Wichtige Fakten
- • Neue Solaranlagen erhalten ab 2027 nur 6,2 Cent/kWh Einspeisevergütung.
- • Maximale gleichzeitige Netzeinspeisung auf 50% der Anlagenleistung begrenzt.
- • Redispatch-Vorbehalt betrifft max. 20% der Jahresstromerzeugung ohne Entschädigung.
- • Balkonkraftwerke von der Neuregelung ausgenommen.
Kabinett einigt sich auf EEG-Reform und Netzpaket
Nach langen Verhandlungen hat das Kabinett weitreichende Reformen in der Energiepolitik gebilligt. Diese betreffen vor allem Haushalte mit Solaranlagen sowie Windkraftbetreiber. Zentrale Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sehen vor, dass neu installierte Solardachanlagen ab 2027 eine degressive Einspeisevergütung erhalten – zunächst 6,2 Cent pro Kilowattstunde. Zudem dürfen Anlagen unter 100 kW nur noch die Hälfte ihrer Leistung gleichzeitig ins öffentliche Netz einspeisen.
Verschärfter Redispatch-Vorbehalt und Netzausbau
Das Netzpaket soll den Ausbau von Erneuerbaren und Stromnetzen synchronsieren. Neu ist der sogenannte Redispatch-Vorbehalt: Betreiber von Wind- oder Solaranlagen in Engpassregionen können bis zu 20% ihres Jahresertrags ohne Entschädigung gedrosselt bekommen. Damit steigt das Investitionsrisiko für neue Anlagen. Experten kritisieren, dass der Ausbau dadurch ausgebremst werden könnte.
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