Kabinett plant Strafverschärfung: Mindeststrafe für Vergewaltigung mit K.o.-Tropfen steigt
Wichtige Fakten
- • Bundeskabinett will K.o.-Tropfen als gefährliches Mittel einstufen, Mindeststrafe fünf Jahre.
- • Hintergrund: BGH-Urteil von 2024, das K.o.-Tropfen nicht als gefährliches Werkzeug ansieht.
- • Opfer müssen schnell Arzt aufsuchen, da Substanzen nur kurz nachweisbar sind.
- • Hohe Dunkelziffer: 5% der Befragten glauben, schon einmal K.o.-Tropfen erhalten zu haben.
- • Kritik: Strafverschärfung helfe nicht ohne mehr Verurteilungen, Prävention nötig.
Kabinett beschließt Strafverschärfung bei Vergewaltigung mit K.o.-Tropfen
Das Bundeskabinett will härter gegen Täter vorgehen, die vor einer Vergewaltigung K.o.-Tropfen einsetzen. Die Mindeststrafe soll von drei auf fünf Jahre erhöht werden. Dazu sollen K.o.-Tropfen rechtlich wie eine Waffe eingestuft werden – als „gefährliches Mittel“ im Strafgesetzbuch. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nannte die Taten „extrem gefährlich und extrem verwerflich“. Auslöser ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2024, das K.o.-Tropfen nicht als gefährliches Werkzeug anerkannt hatte. Nun müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Reaktionen: Zustimmung und Kritik
Der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, begrüßte die Maßnahme als abschreckend. Die Polizeigewerkschaft erhofft sich einen Präventivcharakter. Nina Fuchs vom Verein „Kein Opfer e.V.“, selbst betroffen, kritisierte die Pläne als „Symbolpolitik“. Sie betonte, dass es kaum Verurteilungen gebe, da K.o.-Tropfen im Körper nur kurz nachweisbar seien. Nötig sei stattdessen eine bessere Infrastruktur für kostenfreie, niedrigschwellige Probenabgaben sowie Prävention und Schulungen.
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