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Wirtschaft 14.04.2026, 11:08 Aktualisiert: 14.04.2026, 12:23

Lufthansa-Streik: Über 900 Flüge ausgefallen, Flughafenverband fordert Einschränkung des Streikrechts

Am zweiten Tag des Pilotenstreiks hat Lufthansa über 900 Flüge abgesagt.

Wichtige Fakten

  • Am zweiten Tag des Pilotenstreiks hat Lufthansa über 900 Flüge abgesagt.
  • Eurowings-Flüge finden wieder planmäßig statt, nach 200 Ausfällen am Montag.
  • Der Flughafenverband ADV fordert eine Einschränkung des Streikrechts im Luftverkehr.
  • Die Kabinengewerkschaft Ufo ruft Flugbegleiter für Mittwoch und Donnerstag zum Streik auf.
  • Hauptstreitpunkte sind Betriebsrenten und Arbeitsbedingungen.

Zweiter Tag des Streiks mit massiven Ausfällen

Am zweiten Tag des Pilotenstreiks bei der Lufthansa sind erneut Hunderte Flüge ausgefallen, wobei das Unternehmen mehr als 900 Starts und Landungen an den großen Drehkreuzen Frankfurt und München absagen musste. Im Gegensatz dazu finden Flüge der Tochtergesellschaft Eurowings wieder planmäßig statt, nachdem am Montag rund 200 ihrer Flüge betroffen waren. Insgesamt konnten 84 Prozent der bestreikten Flüge nicht durchgeführt werden.

Tarifkonflikte und weitere Streiks

Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit und die Kabinengewerkschaft Ufo befinden sich in Tarifkonflikten mit dem Lufthansa-Konzern. Hauptstreitpunkte sind Betriebsrenten und Arbeitsbedingungen, wobei das Management Kostensteigerungen ablehnt und vor den wirtschaftlichen Folgen warnt. Ufo hat zudem Flugbegleiter für Mittwoch und Donnerstag zu Streiks aufgerufen, was den Festakt zum 100. Jahrestag der Lufthansa-Gründung überschattet.

Kritik des Flughafenverbands und Forderungen

Der Flughafenverband ADV kritisiert die Auswirkungen des Arbeitskampfs auf Hunderttausende Reisende und die deutsche Wirtschaft, mit Verlusten in Millionenhöhe für Flughafenbetreiber und Dienstleister. ADV-Chef Ralph Beisel fordert eine Einschränkung des Streikrechts im Luftverkehr, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Tarifautonomie und Gemeinwohl sicherzustellen, und sieht die Bundesregierung in der Pflicht.

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