Missstände in Rehakliniken: Finanzinvestor unter Druck
Wichtige Fakten
- • Rehaklinik in Bruckmühl: Patienten berichten von Medikamentenmangel und Wundversorgung.
- • Klinik Lenggries der Betreiber nach Mängeln geschlossen, Staatsanwaltschaft ermittelt.
- • Finanzinvestor Auctus ist Hauptgesellschafter, weist Renditevorgaben von sich.
- • Krankenkassen kritisieren intransparente Kalkulationen und fordern mehr Kontrollen.
- • 2023 waren rund 66% der Reha-Betten in privater Hand.
Schwere Missstände in geriatrischer Rehaklinik Bruckmühl
Nach Recherchen von report München sind in der geriatrischen Rehaklinik Bruckmühl in Oberbayern schwere Missstände aufgedeckt worden. Angehörige und ehemalige Patienten berichten von nicht verabreichten Medikamenten, verschwundenen Medikamentenvorräten, unzureichender Wundversorgung und schlechtem Essen. Ein Patient musste die Reha nach wenigen Tagen wegen einer schweren Infektion abbrechen. Die Betreiber weisen die Vorwürfe zurück und verweisen auf investierte Verbesserungen.
Ähnliche Vorwürfe in zweiter Klinik der Betreiber
Die Betreiber betreiben zwei Kliniken; die in Lenggries wurde im Frühjahr 2026 wegen ähnlicher Mängel geschlossen. Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt dort wegen einer mittleren zweistelligen Zahl an Todesfällen und des Verdachts auf vorsätzliche Körperverletzung. Die Betreiber beteuern, keine Patienten gefährdet zu haben und begründen die Schließung mit wirtschaftlichen Gründen.
Finanzinvestor Auctus als Hauptgesellschafter
Hauptgesellschafter der Betreiberholding ist seit 2020 der Finanzinvestor Auctus. Dieser betont, nicht in den medizinischen Betrieb eingebunden zu sein und keine Renditeziele vorgegeben zu haben. Experten wie Andreas Beivers von der Hochschule Fresenius forden klare Regeln und Sanktionen, damit Einsparungen nicht zulasten der Patienten gehen.
Kontrollen und Intransparenz im Reha-System
Krankenkassen kritisieren, dass sie keine konkreten Kalkulationen der Betreiber überprüfen können. Unangekündigte Kontrollen sind gesetzlich nicht vorgesehen, und der Medizinische Dienst muss 48 Stunden vorher ankündigen. Eine Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Landratsämtern scheitert an datenschutzrechtlichen Hindernissen. Ämter fordern eine Reform des Reha-Systems mit mehr Überwachungsmöglichkeiten.
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