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Gesellschaft 19.06.2026, 08:37 Aktualisiert: 19.06.2026, 10:01

Neues Gesetz: Widerrufsbutton für Online-Shops wird Pflicht

Seit dem 19.06.2026 müssen Online-Shops einen Widerrufsbutton bereitstellen.

Wichtige Fakten

  • Seit dem 19.06.2026 müssen Online-Shops einen Widerrufsbutton bereitstellen.
  • Der Button gilt für Verträge mit gesetzlichem Widerrufsrecht.
  • Ein zweistufiger Prozess soll versehentliche Stornierungen vermeiden.
  • Verbraucherzentralen begrüßen mehr Komfort und Transparenz.
  • Handelsverband warnt vor Bürokratielasten und Abmahngefahr.

Neue Regelung für den Onlinehandel

Seit dem 19. Juni 2026 sind Online-Shops gesetzlich verpflichtet, einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anzubieten. Ziel ist es, den Widerruf von Verträgen ebenso einfach zu machen wie den Kauf selbst. Betroffen sind nahezu alle Online-Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen, einschließlich Streaming-Dienste und Online-Kurse.

Technische Umsetzung und Prozess

Der Button muss klar beschriftet sein und führt zu einer Übersichtsseite, auf der Verbraucher nur die nötigsten Daten eingeben müssen. Ein Widerrufsgrund darf nicht verlangt werden. Nach Bestätigung erhält der Kunde eine automatische Eingangsbestätigung. Das Widerrufsrecht selbst bleibt unverändert (in der Regel 14 Tage).

Reaktionen und Kritik

Verbraucherschützer loben die Regelung als Gewinn für Komfort und Transparenz. Bundesverbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht von einer fairen Lösung. Branchenverbände wie der Handelsverband Deutschland kritisieren hingegen zusätzlichen Bürokratieaufwand für kleinere Unternehmen sowie mögliche Verwirrung durch eine Vermischung mit längeren Rückgabefristen.

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