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Inland 08.04.2026, 06:06 Aktualisiert: 08.04.2026, 10:07

Pistorius klärt auf: Keine Genehmigungspflicht für Auslandsreisen im neuen Wehrdienstgesetz

Neues Wehrdienstgesetz sieht theoretisch Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte vor.

Wichtige Fakten

  • Neues Wehrdienstgesetz sieht theoretisch Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte vor.
  • Pistorius stellt klar: Keine Genehmigung nötig, solange Wehrdienst freiwillig bleibt.
  • Verwaltungsvorschrift soll Ausnahme von der Regelung festlegen.
  • Regelung soll nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall greifen.
  • Ziel ist Personalaufstockung der Bundeswehr auf 260.000 Soldaten.

Zusammenfassung der Regelung

Das seit Jahresbeginn geltende neue Wehrdienstgesetz enthält in Paragraf 3 eine Vorgabe, nach der sich Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen müssten. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) tritt jedoch Kritik an dieser Regelung entgegen und betont, dass eine solche Genehmigung derzeit nicht nötig ist, solange der Wehrdienst freiwillig bleibt. Er stellte klar, dass alle Betroffenen verreisen dürfen und dafür keine Genehmigung benötigen.

Ausnahme und Hintergrund

Pistorius kündigte an, dass im Laufe der Woche eine Verwaltungsvorschrift erlassen wird, die eine generelle Ausnahme von der Genehmigungspflicht festlegt. Die Regelung sei vorsorglich für den Fall eines "Spannungs- oder Verteidigungsfalls" geschaffen, um im Ernstfall zu wissen, wer verfügbar ist. Historisch gab es ähnliche Meldepflichten auch vor der Aussetzung der Wehrpflicht 2011, die damals nicht zur Anwendung kamen. Kern des Gesetzes ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008, um die Bundeswehr personell auf mindestens 260.000 Soldaten aufzustocken.

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