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Neues Wehrdienstgesetz sieht theoretisch Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte vor.
Pistorius stellt klar: Keine Genehmigung nötig, solange Wehrdienst freiwillig bleibt.
Verwaltungsvorschrift soll Ausnahme von der Regelung diese Woche festlegen.
Regelung soll nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall greifen.
Ziel ist Personalaufstockung der Bundeswehr auf 260.000 Soldaten.
"Die Bundesregierung will mit der Verwaltungsvorschrift Klarheit schaffen, während die Debatte über verpflichtende Elemente im Wehrdienst weitergeht."
"Kurzfristig sind keine gesetzlichen Änderungen angekündigt; der Versand der Erstunterlagen läuft nun an und in den nächsten Monaten werden die ersten Freiwilligen ihren Dienst beginnen. Die Umsetzung bleibt politisch begleitet und hängt von weiteren organisatorischen Schritten ab (Auswahl, Ausbildung, Einplanung). Erwartete Veränderungen betreffen vor allem die schrittweise Aufstockung der Truppe und den Aufbau der Reserve, ein genauer Zeitplan für komplette Zielerreichung liegt noch nicht vor."