Prozess um IS-Gefangenenhilfe: Grenze zwischen Humanität und Terrorunterstützung
Wichtige Fakten
- • Nadine D. soll fast 15.000 Euro an IS-Unterstützer und Angehörige gesammelt haben.
- • Die Hilfsplattform „Free Our Sisters“ stehe im Zentrum der Ermittlungen.
- • Der Verteidiger spricht von einem Novum, die Hilfe sei humanitär.
- • Ähnliche Fälle endeten unterschiedlich; einmal erfolgte Freispruch, einmal Verurteilung.
- • Das Urteil könnte Signalwirkung für künftige Verfahren haben.
Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein Prozess gegen die 42-jährige Nadine D. begonnen. Ihr wird vorgeworfen, über die Plattform „Free Our Sisters“ Spenden gesammelt und an IS-Gefangene sowie deren Angehörige weitergeleitet zu haben. Die Bundesanwaltschaft sieht darin Unterstützung einer Terrororganisation. Nadine D. sitzt seit September 2025 in Untersuchungshaft.
Die gesammelten Gelder sollen teils Familien in Deutschland und Österreich, teils inhaftierten IS-Frauen in kurdischen Lagern in Nordsyrien zugutegekommen sein. Der Verteidiger betont, es handle sich um humanitäre Hilfe für Bedürftige, etwa für Lebensmittel und Windeln. Das Gericht muss nun klären, ob solche Hilfsleistungen als Terrorunterstützung zu werten sind.
Ähnliche Fälle zeigen die Grauzone: 2024 stellte das OLG München Zahlungen an IS-Angehörige in kurdischer Lagerhaft als nicht strafbare familiäre Hilfe ein. In einem anderen Fall wurde eine Großmutter zu Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie Geld an ihren Enkel in IS-Gebiet schickte. Der Prozess in Düsseldorf könnte richtungsweisend sein.
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