Reform der Notfallversorgung: Integrierte Zentren und bessere Steuerung ab 2027
Wichtige Fakten
- • Integrierte Notfallzentren (INZ) an Kliniken sollen rund um die Uhr Ersteinschätzungen bieten.
- • Die Telefonnummern 112 und 116 117 werden enger vernetzt, um Patienten gezielter zu leiten.
- • Die Notfallrettung wird regulärer Teil der Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen.
- • Die Reform soll 2027 in Kraft treten und Fehlinanspruchnahmen reduzieren.
- • Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisiert den Entwurf als unrealistisch und finanziell belastend.
Reform der Notfallversorgung
Die Bundesregierung hat eine Reform der Notfallversorgung auf den Weg gebracht, die das Zusammenspiel von Arztpraxen, Notaufnahmen und Rettungsdiensten neu regeln soll. Ziel ist es, Kosten zu sparen und Krankenhäuser zu entlasten, indem Patienten mit dringenden Beschwerden gezielter in passende Behandlungsangebote gelenkt werden. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten und knüpft an Pläne der Vorgängerregierung an, die aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition nicht umgesetzt wurden.
Maßnahmen und Ziele
Geplant sind integrierte Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Klinikstandorten, die rund um die Uhr geöffnet sind und eine erste Einschätzung bieten, um Patienten je nach Dringlichkeit weiterzuleiten – entweder in die Notaufnahme oder eine Notdienstpraxis. Zudem wird die Telefon-Hotline 116 117 ausgebaut und enger mit dem Notruf 112 vernetzt, um Fehlinanspruchnahmen zu reduzieren. Die Notfallrettung soll künftig regulärer Teil der Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sein, um Kostenstreitigkeiten zu vermeiden. Ergänzend sind digitale Maßnahmen wie die Vernetzung von Rettungswagen und Ersthelfer-Apps geplant.
Hintergrund und Kritik
Die Notaufnahmen sind überlastet, mit etwa 13 Millionen ambulanten Notfällen in 2024 – einem Anstieg um fünf Prozent und dem höchsten Wert seit 2018. Experten beklagen eine zersplitterte Zuständigkeit der Rettungsdienste, und die Björn-Steiger-Stiftung hat sogar Verfassungsbeschwerde erhoben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisiert den Gesetzentwurf als unrealistisch und finanziell belastend, da er dem ambulanten Bereich Mittel entzieht und das Leistungsversprechen aufbläht.
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