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Politik 12.08.2026, 03:50 Aktualisiert: 12.08.2026, 06:00

Regierung bringt BAföG-Reform auf den Weg – Studierende müssen sich gedulden

Wohnkostenpauschale steigt erst 2027 auf 440 Euro.

Wichtige Fakten

  • Wohnkostenpauschale steigt erst 2027 auf 440 Euro.
  • Grundbedarf soll bis 2029 auf 563 Euro steigen.
  • Einkommensgrenzen werden jährlich automatisch um 1,5 Prozent erhöht.
  • Antragstellung wird digitaler, Leistungsnachweis ab 5. Semester gestrichen.
  • 2025 erhielten nur noch 570.000 Personen BAföG – Tiefststand.

Kabinettsbeschluss zur BAföG-Erhöhung

Die Bundesregierung hat im heutigen Kabinett die Reform des BAföG auf den Weg gebracht. Der Kompromiss der schwarz-roten Koalition sieht vor, die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, von derzeit 380 auf 440 Euro monatlich anzuheben. Diese Erhöhung soll allerdings erst zum Sommersemester 2027 in Kraft treten und nicht wie ursprünglich geplant bereits zum kommenden Wintersemester. Grund ist die angespannte Finanzlage des Bundes.

Stufenweise Anhebung des Grundbedarfs

Der BAföG-Grundbedarf, der aktuell bei 475 Euro liegt, soll laut SPD-Angaben zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro steigen, wodurch das Niveau der Grundsicherung erreicht würde. Für zukünftige Anpassungen ist eine Regelung geplant, die sich an der Entwicklung der Grundsicherung orientiert. Zudem sollen die Einkommensgrenzen der Eltern ab 2028 jährlich automatisch um 1,5 Prozent angehoben werden, um den Kreis der Förderberechtigten stabil zu halten.

Digitalisierung und Entbürokratisierung

Die BAföG-Reform sieht auch eine Modernisierung vor: Der Antrag soll künftig digital und nutzerfreundlich gestellt werden können. Als bürokratische Erleichterung entfällt ab dem fünften Fachsemester der Leistungsnachweis. Die konkreten gesetzlichen Änderungen werden nun in Bundestagsberatungen weiter behandelt.

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