Sammelklage gegen Amazon: Werbung bei Prime Video vor Gericht
Wichtige Fakten
- • Fast 220.000 Amazon-Kunden in Deutschland sind Teil der Sammelklage.
- • Amazon verlangt seit 2024 monatlich 2,99 Euro für werbefreies Prime Video.
- • Das Oberste Landesgericht München verhandelt die Klage der Verbraucherzentrale.
- • Der Prozess beruht auf dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (EU-Richtlinie).
- • Im Dezember 2024 erklärte das Landgericht München I die Zusatzgebühr für rechtswidrig.
Prozessauftakt in München
In München startet heute ein Prozess gegen Amazon. Das Bayrische Oberste Landesgericht verhandelt eine Sammelklage von fast 220.000 deutschen Amazon-Kunden. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Klage stellvertretend eingereicht. Kern des Verfahrens ist die Frage, ob Amazon für den Streamingdienst Prime Video zusätzlich Geld verlangen darf, damit das ursprünglich als werbefrei angekündigte Angebot auch werbefrei bleibt.
Hintergrund der Klage
Amazon hatte Anfang 2024 Kundinnen und Kunden informiert, dass ab Februar 2024 Werbung in Prime Video ausgespielt wird. Wer keine Werbung sehen möchte, muss seither einen Aufpreis von monatlich 2,99 Euro zahlen. Die Verbraucherzentrale sieht dies als Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb an. Bereits im Dezember 2024 hatte das Landgericht München I die Zusatzgebühr für rechtswidrig erklärt, allerdings ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig. Das jetzt anhängige Verfahren könnte grundlegende Auswirkungen auf das Geschäftsmodell von Amazon haben.
Rechtliche Grundlage
Die Klage stützt sich auf das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, das Sammelklagen nach US-Vorbild auch in Deutschland ermöglicht. Sollte die Klage erfolgreich sein, drohen Amazon deutliche Schadensersatzansprüche.
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