Schwangerschaftsvorsorge ab 2027: Ärzteschaft fürchtet Engpässe – Krankenkassen beruhigen
Wichtige Fakten
- • Ab 2027 werden Leistungen der Schwangerschaftsvorsorge in die MGV einbezogen.
- • Frauenärzte sehen Vergütung nicht an Bedarf angepasst
- • Krankenkassen: Geld wird vollständig überführt, kein Rückgang.
- • Bewertungsausschuss kann Sonderregelungen zulassen.
- • Entscheidung bis Ende September erwartet.
Finanzierungsreform ab 2027
Ab 2027 verändert sich die Finanzierung der Schwangerschaftsvorsorge in Deutschland. Die bislang zusätzlich zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vergüteten Leistungen sollen in den begrenzten Budgettopf integriert werden. Das sieht das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor, das am 1. Juli in Kraft treten soll. Per Kistenbrügge, Frauenarzt aus Hannover, befürchtet, dass Praxen dadurch weniger schwangere Patientinnen aufnehmen könnten.
Krankenkassen sehen keine Gefahr
Der GKV-Spitzenverband widerspricht: Das Geld werde vollständig in die MGV überführt, für die Vorsorge bleibe die gleiche Summe verfügbar. Auch die AOK Niedersachsen argumentiert, dass eine Gefährdung der Versorgung nicht auszumachen sei, obwohl bei steigender Nachfrage Leistungen nur anteilig vergütet werden könnten. Sie verweist auf rückläufige Geburtenzahlen.
Verbände uneins über Auswirkungen
Kritik kommt von der Ärztekammer Niedersachsen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Diese sehen einen „reinen Sparkurs“ und schwierige Verhandlungen, um den finanziellen Rahmen der MGV auszuweiten. Auch Kinderärzte würden durch die Reform Budgetgrenzen spüren. Letztlich entscheidet der Bewertungsausschuss, ob Leistungen ausgenommen bleiben können.
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