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Inland 12.06.2026, 06:58 Aktualisiert: 12.06.2026, 08:01

Sekundärmigrationszentren: Nur drei Bundesländer machen mit

Nur drei Bundesländer beteiligen sich an Sekundärmigrationszentren.

Wichtige Fakten

  • Nur drei Bundesländer beteiligen sich an Sekundärmigrationszentren.
  • Die Zentren sollen Asylbewerber aus anderen EU-Staaten unterbringen.
  • Kritiker sehen die Zentren als Haft ähnlich an.
  • Sachsen-Anhalt startet als Pilot mit bis zu 150 Plätzen.
  • Die gesetzliche Grundlage folgt aus der EU-Asylrechtsreform.

Nur drei Länder machen mit

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wirbt für die Einrichtung sogenannter Sekundärmigrationszentren, in denen Asylbewerber untergebracht werden sollen, für deren Verfahren eigentlich ein anderes EU-Land zuständig ist. Bislang haben sich jedoch lediglich drei Bundesländer zur Teilnahme entschlossen: Sachsen-Anhalt, Sachsen und Hamburg. Das ergab eine Umfrage des ARD-Hauptstadtstudios. Viele andere Länder wie Berlin oder das Saarland lehnen die Zentren ab oder prüfen noch.

Sachsen-Anhalt startet im Sommer

In Halberstadt entsteht das erste Zentrum für bis zu 150 Personen auf dem Gelände einer bestehenden Anlaufstelle. Geplant ist ein eingezäunter Bereich mit Wachhäuschen, um ein unkontrolliertes Verlassen zu verhindern. Leiter Philipp Eysel betont: ‚Es wird kein Gefängnis.‘ Die Bewohner sollen zur freiwilligen Ausreise motiviert werden. Bundesinnenminister Dobrindt erhofft sich eine effizientere Rückführung, da bisher viele Betroffene nicht angetroffen würden.

Rechtliche Bedenken

Migrationsrechtler Constantin Hruschka warnt, die Zentren seien nah an einer Freiheitsentziehung und benötigten ohne richterlichen Beschluss eine rechtliche Grundlage. In Hamburg wird ein bereits bestehendes Dublin-Zentrum umgewandelt. Dobrindt plant auf der nächsten Innenministerkonferenz eine Unterstützung des Bundes bei Rückführungen.

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