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Generalstaatsanwaltschaft sieht Täter in verstorbenem Neonazi.
Zeugenaussage und Täterprofil stützen die Identifizierung.
Täter starb 2020, Verfahren eingestellt.
Am 13. Februar 1970 starben sieben Holocaust-Überlebende.
"Der Fall bleibt rechtlich ungeklärt, zeigt aber die anhaltende Relevanz der Aufarbeitung rechtsextremer Gewalt."