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Bundestag beschließt elektronische Fußfessel bei häuslicher Gewalt.
Fußfessel kann für maximal sechs Monate angeordnet werden.
Bei Verstößen steigt Höchststrafe von zwei auf drei Jahre.
2024 gab es fast 266.000 Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland.
Spanien meldet seit Einführung 2009 keine Tötungen mit Zweitgerät.
"Die Wirksamkeit der Fußfessel bleibt umstritten, da nur wenige Fälle betroffen und 95 % der Gewalt nicht angezeigt werden."