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Inland 08.05.2026, 09:19

Bundestag beschließt elektronische Fußfessel bei häuslicher Gewalt

Bundestag beschließt elektronische Fußfessel bei häuslicher Gewalt.

Wichtige Fakten

  • Bundestag beschließt elektronische Fußfessel bei häuslicher Gewalt.
  • Fußfessel kann für maximal sechs Monate angeordnet werden.
  • Bei Verstößen steigt Höchststrafe von zwei auf drei Jahre.
  • 2024 gab es fast 266.000 Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland.
  • Spanien meldet seit Einführung 2009 keine Tötungen mit Zweitgerät.

Bundestag beschließt elektronische Fußfessel bei häuslicher Gewalt

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit eine Reform des Gewaltschutzgesetzes beschlossen, die den Einsatz elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt ermöglicht. Neben Union und SPD stimmten auch AfD und Grüne zu, nur die Linke enthielt sich. Die Fußfessel überwacht den Aufenthaltsort von Tätern und alarmiert Opfer und Polizei bei Annäherung. Der Einsatz ist zunächst auf sechs Monate befristet, mit Verlängerungsoption um jeweils drei Monate. Zudem können Gerichte Täter zu Anti-Gewalt-Trainings verpflichten und das Strafmaß für Verstöße auf bis zu drei Jahre erhöhen.

Kritik und offene Fragen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) lobte die Fußfessel als ersten Schritt gegen zunehmende Gewalt und Frauenverachtung. Vorbild Spanien habe seit Einführung der elektronischen Überwachung 2009 keine Tötung von Opfern mit Zweitgerät mehr verzeichnet. Kritik kam von Opposition und Fachverbänden: Der Bundesverband Frauenberatungsstellen betonte, dass die Maßnahme nur in wenigen Fällen (jährlich rund 452) zum Einsatz komme, während 95 Prozent der Partnerschaftsgewalt gar nicht angezeigt würden. Die Grünen forderten einen umfassenderen Gewaltschutz. Linke und Duisburger sehen die Fußfessel als „autoritäre Symbolpolitik“ ohne Ursachenbekämpfung.

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