Alle Artikel zu diesem Thema auf einen Blick.
Eine 33-jährige Frau erfror im Januar 2025 knapp unter dem Gipfel des Großglockners.
Ihr Partner steht wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht und bestreitet die Schuld.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm neun Fehler vor, darunter ungeeignete Ausrüstung und mangelnde Umkehr.
Hilfsangebote per Hubschrauber und Nachrichten blieben unbeantwortet, bevor der Mann einen Notruf absetzte.
Das Urteil könnte Signalwirkung für die strafrechtliche Verantwortung im Bergsport haben.
"Das Urteil wird erwartet und könnte als Präzedenzfall die Haftung von Bergsteigern für ihre Partner neu definieren."