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Gesellschaft 19.02.2026, 04:38 Aktualisiert: 19.02.2026, 23:04

Prozess um tödliche Großglockner-Besteigung: Angeklagter bestreitet Fehlverhalten

Eine 33-jährige Frau erfror im Januar 2025 knapp unter dem Gipfel des Großglockners.

Wichtige Fakten

  • Eine 33-jährige Frau erfror im Januar 2025 knapp unter dem Gipfel des Großglockners.
  • Ihr Partner steht wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht und bestreitet die Schuld.
  • Die Staatsanwaltschaft wirft ihm neun Fehler vor, darunter ungeeignete Ausrüstung und mangelnde Umkehr.
  • Hilfsangebote per Hubschrauber und Nachrichten blieben unbeantwortet, bevor der Mann einen Notruf absetzte.
  • Das Urteil könnte Signalwirkung für die strafrechtliche Verantwortung im Bergsport haben.

Prozessauftakt mit tragischem Hintergrund

Vor dem Landesgericht Innsbruck hat der Prozess gegen einen 37-jährigen Bergsteiger aus Salzburg begonnen, dem grob fahrlässige Tötung vorgeworfen wird. Im Januar 2025 brach er mit seiner 33-jährigen Freundin zum Aufstieg auf den 3.798 Meter hohen Großglockner auf, wobei die Frau knapp unter dem Gipfel erfror. Der Fall, der durch Fitnessuhren und Webcam-Aufnahmen gut dokumentiert ist, wirft grundlegende Fragen zur Verantwortung im Bergsport auf.

Vorwürfe und widrige Bedingungen

Die Staatsanwaltschaft listet neun Fehler auf, darunter das Fortsetzen des Aufstiegs trotz widrigster Witterung mit eisigen Winden bis zu 74 km/h und erheblicher Zeitverzögerung. Die Frau soll mit ungeeigneten Snowboard-Schuhen unterwegs gewesen und zu unerfahren für die Wintertour gewesen sein. Hilfsangebote, etwa durch einen Polizeihubschrauber und eine WhatsApp-Nachricht, blieben unbeantwortet. Laut Anklage ließ der Mann seine Freundin gegen 2 Uhr nachts schutzlos, entkräftet und unterkühlt zurück, bevor er später einen Notruf absetzte.

Reaktionen und rechtliche Implikationen

Im Prozess drückte der Angeklagte sein "unendliches Bedauern" aus, bestritt aber ein Fehlverhalten und erklärte, dass seine Freundin ihn aufgefordert habe, Hilfe zu holen. Die Mutter der Verstorbenen sprach von einer tragischen Verkettung unglücklicher Umstände und nahm keine Schuldzuweisung vor, während Bergsteiger-Legende Peter Habeler die Verantwortung des erfahreneren Partners betonte. Der Richter, selbst erfahrener Bergretter, kritisierte die mangelnde Information der Einsatzkräfte. Das Urteil wird noch am Abend erwartet und könnte Signalwirkung für künftige Fälle haben, da es die Grundsatzfrage berührt, wo im Bergsport die Eigenverantwortung endet und die strafrechtliche Verantwortung für andere beginnt.

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