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Inland 20.02.2026, 02:37 Aktualisiert: 20.02.2026, 18:08

Gericht verurteilt Bergsteiger wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin am Großglockner

Ein 37-jähriger Bergsteiger wurde zu fünf Monaten Bewährung und 9.400 Euro Geldstrafe verurteilt.

Wichtige Fakten

  • Ein 37-jähriger Bergsteiger wurde zu fünf Monaten Bewährung und 9.400 Euro Geldstrafe verurteilt.
  • Seine 33-jährige Freundin erfror im Januar 2025 knapp unter dem Gipfel des Großglockners.
  • Der Richter kritisierte mangelhafte Planung, unpassende Ausrüstung und versäumte Umkehr.
  • Eine Ex-Freundin sagte aus, dass der Angeklagte sie bereits 2023 auf einer Tour allein ließ.
  • Das Urteil könnte internationale Debatten über Haftung beim Bergsport auslösen.

Urteil im Großglockner-Prozess

Ein 37-jähriger Bergsteiger ist vom Landesgericht Innsbruck wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 9.400 Euro verurteilt worden. Seine 33-jährige Freundin Kerstin G war im Januar 2025 während einer Wintertour auf den Großglockner, Österreichs höchsten Berg, erfroren, nachdem der Mann sie knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels zurückließ, um Hilfe zu holen. Der Richter Norbert Hofer, selbst erfahrener Alpinist, begründete das Urteil damit, dass der Angeklagte als deutlich erfahrenerer Bergsteiger keine Rücksicht auf die mangelnde Wintererfahrung seiner Freundin genommen habe.

Details zur Tour und Fehlern

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, er habe seine Partnerin "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert" zurückgelassen. Der Richter kritisierte unpassende Ausrüstung, versäumte Umkehr trotz eisigen Windes und zu späte Alarmierung der Rettungskräfte. Im Prozess wurde bekannt, dass die Frau zuletzt nur noch auf allen Vieren kroch und der Angeklagte ihr ungeeignetes Schuhwerk zur Verfügung gestellt hatte. Eine Ex-Freundin sagte aus, der Angeklagte habe sie 2023 ebenfalls auf dem Großglockner alleingelassen, nachdem ihre Stirnlampe ausgegangen war.

Rechtliche Bedeutung und Reaktionen

Das Urteil wird als Präzedenzfall betrachtet, der die Haftung erfahrener Bergsteiger für weniger erfahrene Begleiter klärt. Richter Hofer betonte, der Angeklagte habe de facto als Bergführer "aus Gefälligkeit" gehandelt, obwohl kein finanzielles Arrangement bestand. Experten wie Andreas Ermacora vom Österreichischen Alpenverein sehen das Urteil als bahnbrechend, da es erstmals in Österreich eine Verurteilung als unqualifizierter Führer darstellt. Der Angeklagte betonte, die Tour sei gemeinsam geplant worden, und äußerte Reue, bekannte sich aber nicht schuldig; eine Berufung wird erwartet.

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