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Französische Nationalversammlung stimmt mit 291 zu 241 für Sterbehilfe.
Gesetz gilt nur für volljährige Patienten mit unheilbarer Krankheit im Endstadium.
Patient muss innerhalb von 15 Tagen nach Arztentscheidung zustimmen.
Kinder, Behinderte und Nicht-Einwohner sind von der Regelung ausgeschlossen.
Premierminister Lecornu legt Teile des Gesetzes dem Verfassungsrat vor.
"Die endgültige Entscheidung über das Gesetz liegt nun beim Verfassungsrat, der insbesondere die Bedenkzeit und Rolle der Palliativpflege prüft."
"Die Sterbehilfe-Debatte auf den Britischen Inseln zeigt eine zunehmende regionale Legalisierung, während nationale Gesetze wie in England und Wales durch Verzögerungen im House of Lords blockiert werden."