Bergsteiger in Österreich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht
Wichtige Fakten
- • Die 33-jährige Kerstin G erfror im Januar 2025 am Großglockner.
- • Ihr Freund Thomas P verließ sie erschöpft, um Hilfe zu holen.
- • Die Staatsanwaltschaft wirft ihm neun grobe Fehler als erfahrener Bergführer vor.
- • Thomas P bestreitet die Vorwürfe und spricht von einem tragischen Unfall.
- • Der Prozess könnte Auswirkungen auf die Verantwortung im Bergsport haben.
Bergdrama mit juristischen Folgen
Am 19. Januar 2025 erfror die 33-jährige Kerstin G etwa 50 Meter unter dem Gipfel des Großglockners, Österreichs höchstem Berg, nach einer über 17-stündigen Tour mit ihrem Freund Thomas P. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck wirft dem 36-Jährigen fahrlässige Tötung vor, da er als erfahrenerer Bergsteiger die Verantwortung für die Tour trug und neun grobe Fehler begangen haben soll, darunter das Fortsetzen des Aufstiegs trotz schlechter Wetterbedingungen und unzureichender Ausrüstung seiner Freundin.
Kontroverse um Schuldfrage
Thomas P verließ Kerstin G gegen 2 Uhr nachts in erschöpftem Zustand, um Hilfe zu holen, was die Staatsanwaltschaft als unterlassene Hilfeleistung und grobe Fahrlässigkeit wertet. Sein Anwalt Kurt Jelinek bezeichnet den Tod hingegen als tragischen Unfall und betont, dass beide ausreichend erfahren, vorbereitet und in guter körperlicher Verfassung gewesen seien. Auch die Mutter des Opfers spricht von einer „Hexenjagd“ gegen Thomas P und hält ihn nicht für schuldig.
Prozess mit Signalwirkung
Der Prozess, der am Donnerstag beginnt, hat in Österreich und darüber hinaus Debatten über die Verantwortung im Bergsport ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf das Rechtskonzept des „tour guide acting as a courtesy“, das dem erfahreneren Bergsteiger die Hauptverantwortung zuschreibt. Bei einer Verurteilung drohen Thomas P bis zu drei Jahre Haft. Der Fall könnte Präzedenzwirkung für künftige Bergunfälle haben.
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