Berufungsgericht mildert Strafe für Marine Le Pen – Kandidatur 2027 möglich
Wichtige Fakten
- • Fünf Jahre Wahlverbot auf 15 Monate verkürzt, rückwirkend ab März 2025.
- • Le Pen zu drei Jahren Haft verurteilt, davon ein Jahr mit Fußfessel.
- • Gericht wog Urteil gegen Wahlfreiheit und Demokratie ab.
- • Le Pen entscheidet heute Abend über Kandidatur beim TF1-Interview.
- • Jordan Bardella steht als Ersatzkandidat bereit.
Berufungsgericht bestätigt Verurteilung, mildert Strafen
Das Pariser Berufungsgericht hat Marine Le Pen am 7. Juli 2026 erneut der Veruntreuung von EU-Geldern für schuldig befunden, die ursprüngliche Strafe jedoch deutlich abgemildert. Das fünfjährige Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden, wurde auf 15 Monate verkürzt und rückwirkend zum März 2025 in Kraft gesetzt, sodass es als verbüßt gilt. Damit ist der Weg für ihre mögliche Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl im April 2027 frei. Die Richter betonten, dass die Freiheit der Kandidatur und die Wahlfreiheit der Bürger bei der Strafzumessung berücksichtigt wurden. Le Pen muss jedoch ein Jahr lang eine elektronische Fußfessel tragen.
Le Pen vor richtungsweisender Entscheidung
Marine Le Pen hatte wiederholt erklärt, eine Kandidatur mit Fußfessel komme für sie nicht in Frage, da ein Präsidentschaftskandidat völlig beweglich sein müsse. Nun steht sie vor der Wahl: entweder trotz der Auflage zu kandidieren oder die Kandidatur an ihren Schützling Jordan Bardella zu übergeben. In einer Fernsehansprache um 20 Uhr auf TF1 wird sie voraussichtlich ihre Entscheidung bekannt geben. Bardella, 30-jähriger Parteichef des Rassemblement National (RN), gilt als bereit, die Kandidatur zu übernehmen.
Reaktionen auf das Urteil
Politiker und Justizvertreter reagierten gespalten. Der Anwalt des Europaparlaments sprach von einer Bestätigung jahrelanger Veruntreuung öffentlicher Gelder. Grünen-Chefin Marine Tondelier wies auf die angebliche Nachsicht des Gerichts hin. RN-Anwältin Michèle Agi erklärte, das Gericht habe die Verhältnismäßigkeit der Strafe geprüft. Oppositionelle fordern Le Pens moralischen Rücktritt. In der Zwischenzeit kündigte die französische Generalstaatsanwaltschaft an, erst nächste Woche über eine mögliche Revision zu entscheiden.
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