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Inland 17.02.2026, 11:31 Aktualisiert: 17.02.2026, 18:05

Bundesverfassungsgericht bestätigt Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse

Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse ab.

Wichtige Fakten

  • Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse ab.
  • Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten.
  • Bei Neuvermietungen darf die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
  • Die Regelung wurde 2015 eingeführt und bis 2029 verlängert.
  • Das Gericht sieht keinen schweren Eingriff in die Eigentumsfreiheit.

Gerichtsurteil zur Mietpreisbremse

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse abgelehnt und deren Verfassungsmäßigkeit bestätigt. Die Beschwerde richtete sich gegen eine Verlängerung der Regelung aus dem Jahr 2020, die bis spätestens 2025 galt. Das Gericht stellte fest, dass die Mietpreisbremse keinen Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes darstellt und der Eingriff in die Eigentumsfreiheit gerechtfertigt sei.

Funktion und Ziele der Regelung

Die Mietpreisbremse soll in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, die von den Bundesländern festgelegt werden, Mieter vor überhöhten Mietsteigerungen schützen. Bei Neuvermietungen darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, die beispielsweise in Mietspiegeln veröffentlicht wird. Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauwohnungen ab Oktober 2014 und umfassend modernisierte Wohnungen.

Auswirkungen und Hintergrund

Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt und wurde 2025 bis Ende 2029 verlängert. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die Regelung legitime Ziele verfolgt, um soziale Ungleichheit und Gentrifizierung zu bekämpfen. Experten wie Jura-Professor Markus Artz sehen in der Entscheidung ein Signal, dass die Argumentation auch auf künftige Verlängerungen anwendbar sein könnte.

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