BVerfG: Asylbewerberleistungen teils verfassungswidrig, aber Minderbedarfe rechtens
Wichtige Fakten
- • BVerfG: Kein Kultur- und Bildungsgeld in ersten 15 Monaten rechtens.
- • Leistungen 2018/2019 wegen veralteter Daten verfassungswidrig zu niedrig.
- • Gesetzgeber muss keine Beweise für geringeren Bedarf vorlegen.
- • Staat muss keine Nachzahlungen für die betroffenen Zeiträume leisten.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Asylbewerber in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für Kultur und Bildung haben. Diese sogenannten Minderbedarfe seien für Geduldete verfassungsgemäß, da der Gesetzgeber annehmen dürfe, dass der Bedarf in dieser Zeit geringer sei. Eine empirische Beweispflicht besteht laut Gericht nicht.
Kritik an veralteter Datenbasis
Gleichzeitig stellten die Karlsruher Richter fest, dass die Gesamtleistungen in den Jahren 2018 und 2019 zu niedrig bemessen waren. Grundlage war eine veraltete Datengrundlage, was eine Verfassungsverletzung darstellt. Allerdings müssen keine Nachzahlungen für diesen Zeitraum geleistet werden.
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