Dashcams im Auto: Nützlich, aber rechtlich heikel
Wichtige Fakten
- • Dashcams dürfen Verkehr nicht permanent aufzeichnen, nur bei Unfällen speichern.
- • BGH 2018: Aufnahmen meist datenschutzwidrig, aber vor Gericht verwertbar.
- • 69% der Befragten empfinden Straßenverkehr als zu aggressiv.
Kontroverse um Dashcams
Sebastian Grigori aus Nierstein schaltet vor jeder Fahrt seine Dashcam ein, um bei Unfällen abgesichert zu sein. Viele Autofahrer nutzen die Kameras ähnlich, denn das Internet ist voll mit Videos von Nötigungen und Zusammenstößen. Der ADAC bestätigt, dass die Fahrweise rücksichtsloser geworden sei: 69 Prozent der Befragten in einer repräsentativen Umfrage gaben an, dass es auf den Straßen zu aggressiv zugehe.
Rechtslage und Gerichtsurteil
Doch die Nutzung ist rechtlich umstritten. Dauerhaftes Aufzeichnen des Verkehrs sei aus Sicht von Datenschützern wie Dieter Kugelmann problematisch, da Kennzeichen und Personen ohne Wissen erfasst werden könnten. Der Bundesgerichtshof entschied 2018 (AZ: BGH VI ZR 233/17), dass die Aufnahmen zwar datenschutzwidrig seien, aber dennoch vor Gericht verwertet werden könnten, wenn der Anspruch des Klägers überwiegt.
Mögliches Eigentor
Verkehrsanwalt Florian Schmitt warnt, dass Dashcam-Aufnahmen auch als Beweis gegen den Fahrer eingesetzt werden könnten, etwa bei Fahrfehlern oder Ordnungswidrigkeiten. Autofahrer sollten sich daher genau über Vor- und Nachteile der Technik informieren.
Das könnte Sie auch interessieren
Kein Briefing mehr verpassen
Das Wichtigste des Tages jeden Morgen direkt ins Postfach.