Debatte um Erbschaftsteuer für Unternehmen: Streit um Gerechtigkeit und Standort
Wichtige Fakten
- • Jährlich werden in Deutschland Vermögen in dreistelliger Milliardenhöhe vererbt.
- • Die Erbschaftsteuer macht weniger als 1% des gesamten Steueraufkommens aus.
- • Für Betriebsvermögen gelten umfangreiche Ausnahmen, teilweise bis zu 100% Steuerbefreiung.
- • Bei großen Unternehmensübertragungen lag die effektive Steuerbelastung zuletzt teilweise bei nur 2%.
- • Das Bundesverfassungsgericht hat die Privilegien bereits mehrfach als verfassungswidrig kritisiert.
Kontroverse um Besteuerung von Betriebsvermögen
Die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen ist ein äußerst kontroverses steuerpolitisches Thema in Deutschland. Während die SPD eine Reform fordert, um reiche Erben stärker am Gemeinwohl zu beteiligen, warnen Unternehmer und Teile der Union vor den Risiken für den Wirtschaftsstandort. Jährlich werden Vermögen in dreistelliger Milliardenhöhe vererbt, doch das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer liegt bei nur etwa 10 bis 11 Milliarden Euro, was weniger als ein Prozent des gesamten Steueraufkommens ausmacht.
Ungleiche Belastung und rechtliche Auseinandersetzungen
Besonders umstritten ist die Behandlung von Unternehmensvermögen, das im Gegensatz zu Immobilien oder Geldvermögen weitgehend von der Steuer ausgenommen ist. Analysen zeigen, dass bei großen Unternehmensübertragungen die effektive Steuerbelastung zuletzt teilweise bei nur rund zwei Prozent lag, während kleinere Vermögen oft deutlich höher besteuert werden. Diese regressive Wirkung hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach kritisiert, zuletzt 2014, doch die Reform von 2016 ließ zentrale Ausnahmen bestehen.
Argumente der Befürworter und Gegner
Unternehmer wie Arnold Mergell und Ulf Poschardt argumentieren, dass eine zusätzliche Besteuerung im Erbfall ungerecht sei, da das Vermögen bereits beim Aufbau versteuert wurde. Sie befürchten, dass höhere Steuern Unternehmen unter Druck setzen und zu Verkäufen an externe Investoren führen könnten. Steuerexpertin Julia Jirmann widerspricht dem und betont, dass Erben das Vermögen erstmals besteuern, während Wertsteigerungen oft unversteuert bleiben. Sie warnt davor, dass Deutschland sich zu einer Erbengesellschaft entwickelt, in der Herkunft über wirtschaftlichen Erfolg entscheidet.
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