Gerichtsurteil zu Correctiv-Bericht über Potsdamer AfD-Treffen
Wichtige Fakten
- • Das Landgericht Berlin untersagte im März 2026 die Kernaussage des Correctiv-Berichts.
- • Correctiv hatte von einem "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" berichtet.
- • Martin Sellner sprach auf dem Treffen über sein Konzept der "Remigration".
- • Das Hamburger Landgericht gab Correctiv im Dezember 2025 dagegen Recht.
- • Correctiv geht gegen das Berliner Urteil in Berufung.
Urteil und Hintergrund
Das Landgericht Berlin hat im März 2026 die zentrale Aussage eines Correctiv-Berichts über ein Treffen von AfD-Politikern, CDU-Mitgliedern, Unternehmern und Aktivisten in Potsdam im Jahr 2024 als rechtswidrig untersagt. Der Bericht hatte von einem "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" gesprochen, was das Gericht als "nicht nur im Wesentlichen unwahr, sondern gleichzeitig als unklar, ungenau und unvollständig" bewertete. Auf dem Treffen sprach der Rechtsextremist Martin Sellner über sein Konzept der "Remigration", das eine Rückgängigmachung der Einwanderung der letzten Jahrzehnte in Westeuropa vorsieht.
Gerichtliche Differenzen und Reaktionen
Während das Berliner Landgericht die Darstellung von Correctiv als unwahre Tatsachenbehauptung wertete, hatte das Hamburger Landgericht im Dezember 2025 Correctiv Recht gegeben und den Begriff "Masterplan" als zulässige Meinungsäußerung eingestuft. Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels kritisierte das Berliner Urteil als "absolut haltlos" und kündigte Berufung ein. Die Recherche hatte 2024 zu Massenprotesten gegen Rassismus geführt und sorgt weiter für politische Kontroversen, insbesondere um den von der AfD genutzten Begriff "Remigration".
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