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Mietrechtsreform: Maßnahmen gegen überhöhte Mietpreise und Kurzzeitverträge
Justizministerin Stefanie Hubig plant eine Mietrechtsreform, um Mieter vor hohen Mietzuschlägen durch Möblierung und vor Kurzzeitverträgen zu schützen.
Wichtige Fakten
- • Justizministerin Stefanie Hubig plant eine Mietrechtsreform, um Mieter vor hohen Mietzuschlägen durch Möblierung und vor Kurzzeitverträgen zu schützen.
- • Vermieter sollen zukünftig offenlegen müssen, wie viel der Miete für Möblierung aufgeschlagen wird.
- • Vorübergehende Mietverträge sollen von der Mietpreisbremse nur ausgenommen werden, wenn sie maximal sechs Monate dauern und einen besonderen Grund haben.
- • Indexmieten sollen zukünftig um maximal 3,5 Prozent pro Jahr steigen dürfen.
- • Vermieter können künftig bis zu 20.000 Euro an Modernisierungskosten auf Mieter umlegen.
- • Mieter können eine ordentliche Kündigung abwenden, wenn sie einmalig die ausstehende Miete voll zahlen.
- • Die Mietpreisbremse wurde bereits um vier Jahre verlängert.
Das Bundesjustizministerium unter der Leitung von Ministerin Stefanie Hubig hat einen neuen Entwurf zur Mietrechtsreform veröffentlicht. Dieser soll Mieter vor überhöhten Mietpreisen schützen, insbesondere in Bezug auf möblierte Wohnungen und Kurzzeitverträge. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs fordert von Vermietern auf angespannten Wohnungsmärkten, klar offenzulegen, welche Mietanteile auf Möblierung entfallen, um bestehende Lücken in der Mietpreisbremse zu beheben. Diese Offenlegung soll und muss unaufgefordert geschehen, noch bevor ein Mieter sein Interesse an der Wohnung bekundet. Für möblierte Wohnungen ist ein Zuschlag von fünf Prozent der Nettokaltmiete vorgesehen, basierend auf dem Anschaffungswert der Möbel und deren Abnutzung. Vorübergehende Mietverträge dürfen weiterhin nur maximal sechs Monate dauern und benötigen einen besonderen Grund zur Befristung, um von der Mietpreisbremse ausgenommen zu sein. Auch sollen Indexmieten, die sich bisher nach der Inflationsrate richteten, künftig nur noch um maximal 3,5 Prozent pro Jahr erhöht werden dürfen, um Mieter besser zu schützen. Ein weiterer Vorschlag im Entwurf ist, Mietern einmalig die Möglichkeit zu geben, eine ordentliche Kündigung abzuwenden, indem sie die ausstehende Miete beglichen. Obwohl der Entwurf weitreichende Schutzmaßnahmen enthält, gibt es Kritik von den Grünen, den Linken sowie von verschiedenen Verbänden. Diese fordern weitere Schritte, wie zum Beispiel einen bundesweiten Mietendeckel, um Mieter umfassend zu schützen. Der Entwurf wird nun zur Stellungnahme an Länder und Verbände geschickt und muss noch mehrere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann.
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