Einzigartiges Beteiligungsgesetz: Mecklenburg-Vorpommern stärkt Kommunen bei Wind- und Solarparks
Wichtige Fakten
- • Seit Ende April gilt das neue Beteiligungsgesetz BüGem 2.0.
- • Betreiber zahlen 10.000 Euro je Megawatt pro Jahr an Gemeinden und Bürger.
- • Zahlungen sinken auf 5.000 Euro bei Direktlieferung an lokale Abnehmer.
- • Ersatzzahlungen an Landeskasse bei fehlender Einigung vorgesehen.
- • Branchenverbände kritisieren hohe Sätze als Wettbewerbsnachteil bei Ausschreibungen.
Hintergrund und Ziele des neuen Gesetzes
Mecklenburg-Vorpommern hat sein Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz novelliert, das seit Ende April in Kraft ist. Das ursprüngliche Gesetz von 2016 war das erste seiner Art in Deutschland und nach einer Klage 2022 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Die Novelle soll Bürger und Gemeinden stärker an den Erlösen von Wind- und Solarparks beteiligen, um Akzeptanz für den Ausbau zu schaffen. Wirtschaftsminister Wolfgang Blank betonte, das Gesetz schaffe einfache und transparente Beteiligungsformate und stärke die Verhandlungsposition der Gemeinden.
Kernpunkte der finanziellen Beteiligung
Das Gesetz sieht Zahlungen von 5.000 Euro pro Megawatt installierter Leistung jährlich an die Standortgemeinde und zusätzlich 5.000 Euro an die Einwohner vor – insgesamt 10.000 Euro pro Megawatt. Bei einem 30-Megawatt-Windpark wären das 300.000 Euro pro Jahr. Für Solarparks gelten niedrigere Sätze. Erleichterungen gibt es, wenn der Strom direkt an lokale Abnehmer geliefert wird: Dann halbieren sich die Zahlungen. Können sich Gemeinden und Betreiber nicht einigen, fließen Ersatzzahlungen in die Landeskasse.
Kritik und Regelungsvielfalt im Bundesvergleich
Die hohen Beteiligungssätze stoßen bei Branchenverbänden auf Kritik, da sie die Kosten der Windparks erhöhen und diese bei bundesweiten Ausschreibungen benachteiligen könnten. Die Länder verfolgen unterschiedliche Modelle: Während MV und Brandenburg die installierte Leistung als Basis nehmen, nutzen andere Bundesländer die eingespeisten Strommengen. Institutionen wie der Bundesverband Windenergie fordern deshalb bundeseinheitliche Leitplanken.
Das könnte Sie auch interessieren
Kein Briefing mehr verpassen
Das Wichtigste des Tages jeden Morgen direkt ins Postfach.