EU verhängt 200-Millionen-Strafe gegen Temu wegen illegaler Produkte
Wichtige Fakten
- • EU-Kommission verhängt 200 Mio. Euro Strafe gegen Temu.
- • Grund: unzureichende Maßnahmen gegen illegale Produkte.
- • Testkäufe ergaben hohe Anteile unsicherer Babyprodukte und Ladegeräte.
- • Temu muss bis August 2026 einen Maßnahmenplan vorlegen.
- • Strafzahlung ist die höchste jemals nach dem Digital Services Act.
EU-Geldstrafe gegen Temu
Die EU-Kommission hat gegen die chinesische Online-Plattform Temu eine Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro verhängt. Grund ist, dass Temu nicht ausreichend gegen illegale und gefährliche Produkte vorgeht, die auf der Plattform angeboten werden. Dies gab die Kommission am 28. Mai 2026 bekannt. Die Strafe ist die höchste, die jemals nach dem Digital Services Act (DSA) der EU verhängt wurde. Temu habe es versäumt, die gesetzlich vorgeschriebenen Risikobewertungen durchzuführen und Händler mit illegalen Produkten konsequent zu entfernen.
Vorwürfe und Mängel
Die Kommission stützt sich auf eigene Ermittlungen und Testkäufe, die ergaben, dass eine „sehr hohe“ Zahl von Ladegeräten und Elektronikprodukten grundlegende Sicherheitstests nicht bestanden. Auch Babyspielzeug enthielt teils verbotene Chemikalien oder Teile, die Erstickungsgefahr darstellen. Kritisiert werden zudem intransparente Empfehlungssysteme und Werbung mit Influencern, die die Verbreitung illegaler Waren verstärken könnten. Die Ermittlungen dazu laufen weiter. Neben Temu wird auch der Konkurrent Shein wegen süchtig machendem Design der Plattform geprüft.
Reaktion von Temu
Temu kündigte an, die Entscheidung sorgfältig zu prüfen und „alle verfügbaren Optionen abzuwägen“. Das Unternehmen betonte, die Plattform biete Zugang zu erschwinglichen Produkten und helfe europäischen Unternehmen. Temu habe weiter konstruktiv mit der EU-Kommission zusammengearbeitet und seit 2024 zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Die Kommission setzt dem Unternehmen eine Frist bis Ende August 2026, um einen detaillierten Plan zur Behebung der Mängel vorzulegen. Andernfalls drohen weitere Strafzahlungen.
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