EU-Verpackungsverordnung startet: Erste Regeln in Kraft
Wichtige Fakten
- • Bis 2030 sollen alle Verpackungen recycelbar sein.
- • Neue PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen gelten ab sofort.
- • Ab 2030 verboten: Ketchup-Tütchen, Plastiknetze, Mini-Shampoos.
- • EU-weit gelten ab 2029 Pfandsysteme für Einweggetränkebehälter.
- • 2023 fielen in DE 215 kg Verpackungsmüll pro Kopf an.
Start der neuen EU-Verpackungsverordnung
Seit dem 12. August 2026 gelten in der Europäischen Union die ersten Regelungen der neuen Verpackungsverordnung. Ziel ist es, den Verpackungsmüll deutlich zu reduzieren und bis 2030 alle Verpackungen recyclebar zu machen. Verbraucher werden besonders die neuen Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen bemerken, da diese Chemikalien gesundheitsschädlich sein können.
Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher
Vor allem Unternehmen stehen vor Herausforderungen: Viele müssen ihre Prozesse umstellen, da sich die Aufgaben und Informationspflichten ändern. Die DIHK kritisiert die Komplexität und fordert eine Pause bei der Umsetzung. Für Verbraucher kommen aber noch weitere Änderungen: So sollen unnötig große Verpackungen verboten werden und ab 2030 bestimmte Einwegprodukte wie Ketchup-Tütchen und Mini-Shampoos in Hotels nicht mehr erlaubt sein.
Zukünftige Maßnahmen bis 2029
Bis 2029 müssen alle Mitgliedstaaten Pfandsysteme für Einweggetränkebehälter aus Kunststoff und Metall einführen. Zudem fördert die EU Mehrweg-Lösungen, etwa für Glasflaschen bei Essig und Öl, was von Verbraucherschützern begrüßt wird. Die Verordnung ist Teil der EU-Klimastrategie bis 2050.
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