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Inland 11.05.2026, 07:27 Aktualisiert: 11.05.2026, 10:05

Femizide: Justizministerin plant Verschärfung des Mordparagrafen

Femizide sind Tötungen von Frauen wegen ihres Geschlechts.

Wichtige Fakten

  • Femizide sind Tötungen von Frauen wegen ihres Geschlechts.
  • Bisher werden sie oft nur als Totschlag mit zeitlicher Haft bestraft.
  • Justizministerin Hubig will Mordmerkmal explizit auf Femizide ausweiten.
  • Ziel ist die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafen für Täter.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant eine Verschärfung des Strafrechts, um Femizide – also Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts – künftig als Mord zu werten. Derzeit würden solche Taten oft nur als Totschlag eingestuft, was zu milderen Strafen führen könne. Beispielsweise sprächen Gerichte oft von Eifersuchtsdelikten, die auf „niedrigeren“ Motiven beruhten, so Hubig.

Nach geltendem Recht setzt der Tatbestand des Mordes besondere Merkmale voraus, darunter Mordlust, Habgier und Heimtücke. Eine eigenständige Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Motive fehlt bislang. Die geplante Änderung soll solche Motive als Ausdruck „sonst niedriger Beweggründe“ klarstellend erfassen – eine Voraussetzung für die zwingende Verurteilung wegen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe. Im aktuellen System wird Femizid überwiegend als Totschlag verfolgt, bei dem nur in besonders schweren Fällen lebenslange Haft möglich ist.

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