Pilotenstreik bei Lufthansa: Hunderte Flüge fallen aus - Passagierrechte im Überblick
Wichtige Fakten
- • Ein zweitägiger Pilotenstreik bei Lufthansa führt zu Hunderten Flugausfällen in Frankfurt und München.
- • Passagiere haben bei Streiks eigener Mitarbeiter Anspruch auf Entschädigungen von 250-600 Euro laut EU-Verordnung.
- • Airlines müssen bei Verspätungen kostenlose Mahlzeiten, Telefonate und Hotelübernachtungen anbieten.
- • Die Gewerkschaft VC meldet höhere Ausfallquoten als von Lufthansa angekündigt, das Unternehmen widerspricht.
Aktuelle Streiksituation bei Lufthansa
Bei der Lufthansa hat am 12. März 2026 ein zweitägiger Pilotenstreik begonnen, der zu erheblichen Flugausfällen an den Drehkreuzen Frankfurt und München führt. Laut Flughafenbetreibern fallen am ersten Streiktag in Frankfurt etwa 400 von 1.165 geplanten Flugbewegungen aus, in München sind es 230 von rund 800. Die streikende Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) berichtet von einer hohen Beteiligung und spricht von mehr als 70% Ausfällen auf bestreikten Strecken, während Lufthansa betont, dass mindestens die Hälfte ihrer Flüge stattfinden soll und auf der Langstrecke sogar 60%.
Rechtliche Ansprüche der Passagiere
Für von Streiks betroffene Flugreisende gilt die EU-Fluggastrechte-Verordnung, die bei Flügen von EU-Flughäfen pauschale Ausgleichszahlungen von 250 bis 600 Euro vorsieht, wenn Flüge kurzfristig ausfallen oder sich um mindestens drei Stunden verspäten. Laut einem EuGH-Urteil von 2021 besteht dieser Anspruch insbesondere bei Streiks eigener Mitarbeiter, da Airlines hier Einfluss nehmen können. Zusätzlich sind Airlines verpflichtet, bei Verspätungen kostenlose Mahlzeiten, Telefonate und bei Übernachtungsbedarf Hotelkosten zu übernehmen, unabhängig von der Ursache.
Praktische Schritte für Betroffene
Reisende sollten sich den Streik als Grund für Ausfälle oder Verspätungen von der Airline schriftlich bestätigen lassen und Beweise wie Flugtickets oder Kommunikation dokumentieren. Bei Annullierungen müssen Airlines Ersatzflüge anbieten oder die Kosten für alternative Transportmittel wie Bahnfahrten erstatten, wofür Belege aufbewahrt werden sollten. Es empfiehlt sich, frühzeitig aktiv zu werden, da Airlines oft nicht von sich aus kooperieren, und bei Pauschalreisen können Ansprüche auch gegen Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
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