Gericht erlaubt Ausweiskontrollen in Berliner Freibädern
Wichtige Fakten
- • Berliner Verwaltungsgericht bestätigt Kameras und Ausweispflicht in Freibädern.
- • Maßnahmen nach Gewaltvorfällen 2023 eingeführt.
- • Eingriffe in Rechte der Badegäste seien gering.
- • Bäder-Betriebe klagten gegen Verwarnung der Datenschutzbeauftragten.
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin
Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass Videokameras an den Eingängen einiger Berliner Freibäder und die Pflicht zum Vorzeigen von Ausweisen nicht gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen. Das Gericht gab damit den Bäder-Betrieben recht, die gegen eine Verwarnung der Datenschutzbeauftragten geklagt hatten.
Begründung der Richter
Die Richter begründeten das Urteil damit, dass die Eingriffe in die Rechte der Badegäste durch die Kameras und die Ausweiskontrollen gering seien. Hingegen seien die vielen eingeführten Maßnahmen für mehr Sicherheit erforderlich gewesen, weil es zuvor öfter Tumulte und Gewaltvorfälle in manchen Bädern gegeben habe. Welche der Maßnahmen konkret für die feststellbare Sicherheitsverbesserung gesorgt hätten, sei nicht trennscharf festzustellen.
Hintergrund der Maßnahmen
Die Berliner Bäder setzen seit 2023 nach Tumulten und Schlägereien auf Kameras und Ausweiskontrollen, um die Sicherheit zu erhöhen. Die Datenschutzbeauftragte hatte die Maßnahmen beanstandet, doch das Gericht folgte der Argumentation der Bäder-Betriebe.
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