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Justizreform: Deutlich höhere Entschädigung für zu Unrecht Inhaftierte
Tagessatz steigt von 75 auf 100 Euro.
Wichtige Fakten
- • Tagessatz steigt von 75 auf 100 Euro.
- • Bei Haft über sechs Monate: 150 Euro pro Tag.
- • Abzüge für Kost und Logis sollen entfallen.
- • Reform ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.
- • Länder zahlen die Entschädigung.
Höhere Haftentschädigung
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant eine deutliche Erhöhung der Entschädigung für zu Unrecht inhaftierte Personen. Der Tagessatz soll von derzeit 75 auf 100 Euro steigen; bei einer Haftdauer von mindestens sechs Monaten sind sogar 150 Euro pro Tag vorgesehen. Zudem sollen Abzüge für Verpflegung und Unterbringung in der Haftanstalt künftig entfallen.
Reformdetails
Betroffene sollen mehr Zeit erhalten, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Anspruch auf Haftentschädigung besteht, wenn eine Verurteilung aufgehoben wird oder Untersuchungshaft mit einem Freispruch oder Verfahrenseinstellung endet. Länder und Verbände können bis Mitte August Stellung nehmen.
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