Koalition einigt sich auf Reform des Gebäudeenergiegesetzes
Wichtige Fakten
- • Die 65%-Erneuerbare-Energien-Regel für neue Heizungen wird gestrichen.
- • Ab 2029 müssen Gas-/Ölheizungen mindestens 10% klimafreundliche Brennstoffe nutzen.
- • Förderungen für Sanierung und Wärmepumpen sind bis mindestens 2029 gesichert.
- • Eine Evaluierung im Jahr 2030 soll mögliche Nachsteuerungen prüfen.
Einigung nach langen Verhandlungen
Nach monatelangen Verhandlungen haben sich SPD und Union auf eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Die bisherige Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird gestrichen. Stattdessen können Eigentümer neben Wärmepumpen, Fernwärme und hybriden Modellen weiterhin einzelne Gas- oder Ölheizungen einbauen, wobei die Koalition die Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung betont.
Neue klimapolitische Rahmenbedingungen
Voraussetzung für den Einbau konventioneller Heizungen ist, dass diese ab dem 1. Januar 2029 einen "zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe" nutzen. Der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan muss ab 2029 bei mindestens 10 Prozent liegen, mit geplanten Steigerungen in drei Schritten. Der CO2-Preis entfällt für diesen Anteil, was die Zusatzkosten für Verbraucher dämpfen soll. Die Ziele des Klimaschutzgesetzes bleiben bestehen, und bei einer Evaluierung 2030 wird bei Verfehlungen nachgesteuert.
Sicherung von Förderungen und Verbraucherschutz
Förderungen für energetische Sanierungen und Wärmepumpen im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) sind bis mindestens 2029 sichergestellt. Der Ausbau der Fernwärme wird gestärkt und verbraucherfreundlicher ausgestaltet. Zudem soll eine Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizungen folgen. Ein Gesetzentwurf zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz wird für das Frühjahr erwartet.
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