Mehr Entschädigung für zu Unrecht Inhaftierte geplant
Wichtige Fakten
- • Tagessatz für unrechtmäßige Haft soll auf 100 Euro steigen.
- • Bei Haft über sechs Monate sind 150 Euro pro Tag vorgesehen.
- • Abzüge für Verpflegung und Unterbringung sollen entfallen.
- • Länder und Verbände können bis August Stellung nehmen.
Höhere Entschädigung für Justizopfer geplant
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Entschädigung für zu Unrecht inhaftierte Personen deutlich erhöht. Der Tagessatz soll von bisher 75 auf 100 Euro steigen. Betroffene, die mindestens sechs Monate zu Unrecht in Haft waren, sollen künftig 150 Euro pro Tag erhalten. Zudem sollen die bisherigen Abzüge für Verpflegung und Unterbringung in der Haftanstalt entfallen.
Laut Hubig müsse ein Rechtsstaat Fehler korrigieren können; die bisherigen Sätze seien seit Jahren nicht angepasst worden. Der Anspruch auf Haftentschädigung besteht, wenn eine Verurteilung später aufgehoben wird oder das Verfahren mit Freispruch oder Einstellung endet. Länder und Verbände haben bis Mitte August Zeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Die Reform ist zustimmungspflichtig im Bundesrat, da die Entschädigung von den Ländern gezahlt wird.
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