Parköffnung in Berlin: Görlitzer Park muss nachts offen bleiben
Wichtige Fakten
- • Verwaltungsgericht stoppt nächtliche Parkschließung im Eilverfahren.
- • Klage: Senat sei nicht zuständig, Maßnahme unverhältnismäßig.
- • Park wird seit März wegen Drogenhandels nachts geschlossen.
- • Kläger befürchten Verlagerung der Kriminalität in Wohngebiete.
- • Senat kann beim OVG Beschwerde einlegen.
Eilentscheidung des Gerichts
Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Montag im Eilverfahren entschieden, dass der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg vorerst nachts geöffnet bleiben muss. Die Klage einer Initiative gegen die sogenannte Allgemeinverfügung vom Februar hatte Erfolg. Die Verfügung sah vor, den Park aufgrund von Drogenhandel und Kriminalität ab 22 Uhr zu schließen. Die Richter kamen zu der Einschätzung, dass die Klage Erfolg haben könnte, weshalb bis zur Entscheidung im Hauptverfahren die Schließung ausgesetzt wird.
Reaktionen und Kontroversen
Anwohner und das Aktionsbündnis "Görli zaunfrei" feierten die Entscheidung. Die Bürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, Clara Herrmann (Grüne), sprach von einem "Bauchplatscher" für den Senat. Die CDU hingegen kündigte an, die Schließung weiterhin zu verfolgen und gegebenenfalls vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen. Die Kläger argumentieren, der Senat sei nicht zuständig und die Maßnahme führe lediglich zu einer Verlagerung der Kriminalität in die Wohngebiete. Eine wissenschaftliche Studie soll die Auswirkungen nach dem Sommer untersuchen.
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