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Bundesjustizministerin Hubig betont deutschen Rückhalt für den Internationalen Strafgerichtshof
US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof belasten Richter und Staatsanwälte persönlich.
Wichtige Fakten
- • US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof belasten Richter und Staatsanwälte persönlich.
- • Moskau verurteilte mehrere ICC-Beamte in Abwesenheit als Reaktion auf Haftbefehle gegen Putin.
- • Chefankläger Karim Khan steht unter dem Vorwurf sexuellen Missbrauchs, bestreitet diese vehement und hat sein Amt vorübergehend niedergelegt.
- • Deutschland zeigt durch den Besuch von Ministerin Hubig in Den Haag frühzeitige Unterstützung für den ICC.
- • ICC passt interne Regeln an, sodass Haftbefehle nun nicht mehr öffentlich gemacht werden.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat bei ihrem jüngsten Besuch in Den Haag ihre Unterstützung für den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) und das Völkerrecht bekräftigt. Dieser Besuch fällt in eine Phase von erheblichem Druck auf den ICC, insbesondere aufgrund der US-Sanktionen, die gegen mehrere Richter und Staatsanwälte des Gerichts verhängt wurden. Diese Maßnahmen folgten auf Haftbefehle gegen hochrangige Politiker wie den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den russischen Präsidenten Wladimir Putin. Trotz der Herausforderungen äußerte sich Hubig nach Gesprächen mit ICC-Vertretern, darunter die Präsidentin und die Vize-Anklägerin, klar zur Bedeutung des Völkerrechts. Die Anpassungen der internen Abläufe, wie die Vermeidung der öffentlichen Bekanntmachung von Haftbefehlen, sollen den ICC stärken. Hubigs Besuch verdeutlicht nochmals die deutsche Position, völkerrechtliche Verpflichtungen uneingeschränkt zu unterstützen.
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