Über 50.000 NS-Opfer erhielten deutschen Pass als Wiedergutmachung
Wichtige Fakten
- • Seit 2021 wurden 52.180 NS-Verfolgten und Nachfahren eingebürgert.
- • Das Bundesverwaltungsamt verzeichnete 101.180 Anträge bis März 2026.
- • Kein Deutschkenntnisnachweis nötig für Wiedergutmachungseinbürgerung.
Hintergrund der Wiedergutmachung
Seit 2021 haben mehr als 50.000 NS-Opfer oder deren Nachfahren die deutsche Staatsbürgerschaft als Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht erhalten. Laut Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des Linke-Abgeordneten Kocak gingen bis März 2026 über 101.000 Anträge ein, 52.180 wurden positiv beschieden. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (2021) erweiterte den Kreis der Berechtigten, etwa Menschen jüdischen Glaubens oder politisch Verfolgte.
Niedrige Hürden, lange Bearbeitung
Anders als bei normalen Einbürgerungen ist kein Nachweis von Deutschkenntnissen erforderlich, da die Behörden den unfreiwilligen Verlust der Staatsangehörigkeit anerkennen. Dennoch gestaltet sich die Beschaffung von Dokumenten aufgrund komplexer Fluchtbiografien oft schwierig. Viele Antragsteller kommen aus Israel und Großbritannien, traditionellen Zufluchtsländern. Ablehnungen sind selten, jedoch die Bearbeitungszeiten lang. Die Zahl der Anträge aus New York steigt rasant an, wie im Januar 2026 berichtet.
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