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Wirtschaft 20.04.2026, 09:03 Aktualisiert: 20.04.2026, 10:10

Urteil zu Diesel-Motoren: Millionen Fahrzeuge droht Zulassungsverlust

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hält den VW-Motor EA189 für unzulässig.

Wichtige Fakten

  • Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hält den VW-Motor EA189 für unzulässig.
  • Der Motor verfügt über eine Software, die die Abgasreinigung drosselt.
  • Betroffen sind Millionen Euro5-Motoren, auch bei anderen Herstellern.
  • Die Deutsche Umwelthilfe fordert kostenlose Nachbesserungen durch Hersteller.
  • Ein rechtskräftiges Urteil wird im Mai 2026 erwartet.

Gerichtsurteil zum Diesel-Motor EA189

Millionen Autofahrer in Deutschland könnten die Zulassung für ihre Diesel-Fahrzeuge verlieren, nachdem das Oberverwaltungsgericht Schleswig den Motor EA189 von Volkswagen als unzulässig eingestuft hat. Das Gericht urteilte, dass eine Software, die die Abgasrückführung bei Temperaturen unter etwa zehn Grad drosselt, nicht zulässig ist, da dies zu häufig in Deutschland vorkommt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt seit Jahren gegen solche "Betrugsdiesel" und sieht in dem Urteil einen Schritt, um "schmutzige" Motoren von der Straße zu entfernen.

Technische Details und betroffene Fahrzeuge

Der Motor EA189, der bereits im Zentrum des VW-Dieselskandals von 2015 stand, verfügt über eine Abgasrückführung, die durch ein "Thermofenster" bei extremen Temperaturen gedrosselt wird, um Motorschäden zu vermeiden. Experten wie Frank Atzler von der TU Dresden erklären, dass diese Drosselung jedoch zu häufig erfolgt und die Abgasreinigung beeinträchtigt. Nicht nur VW, sondern auch andere Hersteller wie BMW, Renault und Mercedes verwenden ähnliche Euro5-Motoren, die von dem Urteil betroffen sein könnten, was Millionen Fahrzeuge bis Baujahr 2017 einschließt.

Mögliche Folgen und rechtliche Schritte

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, droht Autobesitzern der Verlust der Zulassung, es sei denn, Nachbesserungen werden vorgenommen. Die DUH fordert kostenlose Reparaturen durch die Hersteller, während Experten bezweifeln, ob technische Lösungen wie AdBlue-Nachrüstungen machbar sind. Betroffene Autofahrer könnten Schadenersatzansprüche geltend machen, wobei Anwälte wie Christian Grotz darauf hinweisen, dass Klagen gegen den Staat notwendig sein könnten, da das Kraftfahrt-Bundesamt die Zulassung erteilt hat. Ein endgültiges Urteil wird im Mai 2026 erwartet.

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