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Politik 02.06.2026, 00:44 Aktualisiert: 02.06.2026, 06:01

Verschärfung der EU-Asylpolitik: Abschiebezentren in Drittstaaten geplant

Abgelehnte Asylbewerber sollen in Drittstaaten abgeschoben werden.

Wichtige Fakten

  • Abgelehnte Asylbewerber sollen in Drittstaaten abgeschoben werden.
  • EU-Rückführungsquote lag 2026 bei nur 28 Prozent.
  • Abschiebehaft soll auf 24 Monate verlängert werden.
  • Italienisches Zentrum in Albanien juristisch legal, aber gestoppt.
  • Deutschland plant Vereinbarungen mit Drittstaaten bis Jahresende.

Verschärfung der EU-Asylpolitik

Die EU steht vor einer Verschärfung ihrer Asylpolitik. Neben härteren Regeln sollen abgelehnte Bewerber auch in Drittstaaten gebracht werden können. Partnerstaaten für das rechtlich umstrittene Vorhaben gibt es noch kaum. Mehr und schnellere Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern will die EU künftig über drei Wege erreichen: Erstens sollen Abschiebeverfahren effizienter werden, indem ablehnende Asylbescheide gegenseitig anerkannt von jedem EU-Land vollzogen werden. Zweitens sollen Ausreisepflichtigen einheitlich Leistungen gekürzt werden, und die Abschiebehaft verlängert. Drittens sollen Abschiebezentren in Drittstaaten errichtet werden, in die abgelehnte Bewerber gebracht werden können, deren Heimatland sie nicht zurücknimmt.

Formale Zustimmung steht noch aus

Die formale Zustimmung der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments steht noch aus. Die Rückführungsverordnung ist eine entscheidende Ergänzung der EU-Asylreform, die am 12. Juni in Kraft tritt. Im vergangenen Jahr hat nur jeder vierte Ausreisepflichtige (28 Prozent) die EU verlassen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat angekündigt, mit einer Gruppe von EU-Staaten Vereinbarungen mit Drittstaaten zu treffen. Konkrete Beschlüsse gibt es nicht. Die Niederlande haben ein Zentrum mit Uganda vereinbart, zuvor Italien mit Albanien – das Vorhaben musste wegen rechtlicher Schwierigkeiten gestoppt werden.

Juristisches Gutachten: Zentren in Albanien nicht rechtswidrig

Ein juristisches Gutachten des Europäischen Gerichtshofs kam im April zu dem Ergebnis, dass die umstrittenen italienischen Abschiebezentren in Albanien nicht gegen Europarecht verstoßen, sofern die Menschen dort juristischen Beistand, sprachliche Unterstützung und Kontakt zu Familie und Behörden erhalten. Die innenpolitische Sprecherin der europäischen Sozialdemokraten kritisiert das Fehlen eines verbindlichen Rechtsrahmens und sieht Grundrechte gefährdet.

Kritik und Ausblick

Nach den neuen Regeln können Menschen aus der EU in Staaten abgeschoben werden, zu denen sie keine Verbindung haben, auch Familien mit Kindern – als letzte Möglichkeit und von möglichst kurzer Dauer. Bei mangelnder Kooperation sind Leistungskürzungen oder Beschlagnahmung von Ausweisdokumenten vorgesehen. Die Abschiebehaft soll auf 24 Monate hochgesetzt werden, mit Option auf Verlängerung. Aus Sicht der SPD-Politikerin Sippel bedeutet die Einigung eine drastische Verschlechterung der Rechte der Betroffenen. Wenn EU-Parlament und Rat der Mitgliedstaaten zustimmen, könnten die neuen Regeln in 18 Monaten in Kraft treten.

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