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Politik 20.06.2026, 16:36 Aktualisiert: 20.06.2026, 18:00

Wohngeldkürzung: Wer verliert Anspruch?

Jährliche Wohngeldausgaben sollen von 5 auf 3 Milliarden Euro sinken.

Wichtige Fakten

  • Jährliche Wohngeldausgaben sollen von 5 auf 3 Milliarden Euro sinken.
  • Ein Drittel der bisher 1,2 Millionen Wohngeldhaushalte droht Wegfall.
  • 44 Prozent der Empfänger sind Familien, 52 Prozent Rentner.
  • Durchschnittliche Leistung liegt bei 240 bis 290 Euro monatlich.
  • Haushalte mit Bürgergeld oder BAföG sind ausgeschlossen.

Hintergrund der Kürzung

Die schwarz-rote Bundesregierung plant, die jährlichen Ausgaben für Wohngeld drastisch zu senken – von bisher fünf Milliarden Euro auf drei Milliarden. Die Kürzung stößt auf breite Kritik und wird als notwendige Sparmaßnahme in schwieriger Haushaltslage verteidigt.

Betroffene Haushalte

2024 bezogen 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld. Ein Drittel davon solle künftig wegfallen, darunter viele mit Einkommen knapp über der Berechtigungsgrenze. Besonders betroffen sind Familien (44 %) und Rentner (52 %). Die Leistung beträgt durchschnittlich 240 bis 290 Euro pro Monat.

Bedingungen und Ausnahmen

Wohngeldberechtigt sind Mieter und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum, sofern ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Ausgeschlossen sind Empfänger von Grundsicherung, Asylbewerberleistungen sowie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe. Vermögen über 60.000 Euro (erste Person) schließt ebenfalls aus.

Politische Reaktionen

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) verteidigt die Kürzung: „Bitter, aber nicht anders machbar“. Ihr rheinland-pfälzischer Kollege Sven Teuber nannte sie das „völlig falsche Signal“. Die Linke zeigte sich empört, während die haushaltspolitische Sprecher der Union, Christian Haase, die Rückführung des Sozialstaats begrüßte. Das Gesetz befindet sich noch in der Ressortabstimmung.

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