BSW zieht erneut vor Verfassungsgericht: Klage auf Neuauszählung der Bundestagswahl 2025
Wichtige Fakten
- • BSW reicht am 18. Februar 2026 beim Bundesverfassungsgericht Antrag auf Neuauszählung aller Stimmen ein.
- • Die Partei verfehlte die Fünf-Prozent-Hürde mit 4,981% der Zweitstimmen; es fehlten 9.529 Stimmen.
- • BSW behauptet drei Arten von Zählfehlern mit Potenzial von rund 33.000 falsch gezählten Stimmen.
- • Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags lehnte die Beschwerde ab; nur die AfD stimmte dafür.
- • Bei Erfolg der Klage könnte die schwarz-rote Koalition ihre Mehrheit verlieren.
Erneuter Vorstoß vor das höchste Gericht
Knapp ein Jahr nach der Bundestagswahl 2025 zieht das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) erneut vor das Bundesverfassungsgericht, um eine Neuauszählung aller Stimmen zu erwirken. Der Antrag wird am 18. Februar 2026 in Karlsruhe eingereicht. Die Partei war bei der Wahl mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert; es fehlten nur 9.529 Stimmen.
Vorwürfe systematischer Zählfehler
Das BSW behauptet umfangreiche Zählfehler und hat nach eigenen Überprüfungen drei konkrete Fehlerarten identifiziert: Stimmen seien fälschlich der Partei Bündnis Deutschland zugeordnet worden, gültige BSW-Stimmen seien aufgrund der Platzierung auf dem Stimmzettel übersehen oder als ungültig gewertet worden. Parteichefin Amira Mohamed Ali erläuterte, dass vor allem die Namensähnlichkeit mit Bündnis Deutschland zu Fehlzuordnungen geführt habe. In einer internen Hochrechnung kommt die Partei auf ein Potenzial von rund 33.000 falsch gezählten Stimmen – deutlich mehr als die fehlenden 9.500.
Gescheiterte Vorverfahren und politische Bewertung
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hatte die Beschwerde des BSW nach monatelanger Prüfung abgelehnt; nur die AfD stimmte dafür. Bereits im März 2025 war das BSW mit einem direkten Antrag beim Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil zuerst der Bundestag zuständig ist. Parteigründerin Sahra Wagenknecht, die sich inzwischen von der Parteispitze zurückgezogen hat, bezeichnete das Verfahren als Grundsatzfrage für das Vertrauen in die Demokratie und kritisierte die bisherige Wahlprüfung als 'peinliches Schauspiel', das einer 'Bananenrepublik' würdig wäre.
Mögliche politische Konsequenzen und Verfahrensaussichten
Sollte das Bundesverfassungsgericht der Klage stattgeben und eine Neuauszählung anordnen, könnte die aktuelle schwarz-rote Koalition unter Kanzler Friedrich Merz ihre Mehrheit verlieren, was eine Minderheitsregierung, einen zusätzlichen Koalitionspartner oder Neuwahlen zur Folge hätte. Die Rechtsvertreter des BSW, Uwe Lipinski und Christoph Degenhart, zeigen sich zuversichtlich und rechnen mit einer Entscheidung des Gerichts innerhalb weniger Monate noch in diesem Jahr. Unabhängig davon liegt das BSW in aktuellen Umfragen bundesweit nur noch bei drei bis vier Prozent.
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