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Politik 05.02.2026, 15:23 Aktualisiert: 05.02.2026, 23:10

AfD scheitert vor Bundesverfassungsgericht im Streit um Sitzungssaal

Die AfD-Fraktion erhob Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal im Bundestag und klagte vor dem Bundesverfassungsgericht.

Wichtige Fakten

  • Die AfD-Fraktion erhob Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal im Bundestag und klagte vor dem Bundesverfassungsgericht.
  • Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Saal keine 'Silbermedaille' darstellt, auf die die AfD Anspruch hätte.
  • Der Saal bleibt der SPD-Fraktion zugeteilt, die zuvor schon darin tagte.
  • Der Ältestenrat des Bundestages hatte im Mai 2025 entschieden, die Saalverteilung beizubehalten.
  • Der Ältestenrat entschied durch Mehrheitsbeschluss gegen die AfD und wies dieser den früheren Sitzungssaal der FDP zu.
Im juristischen Streit um den zweitgrößten Sitzungssaal des Bundestages hat die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Trotz ihres Anspruchs als zweitstärkste Fraktion mit 151 Abgeordneten auf den Otto-Wels-Saal, wird dieser weiterhin der SPD mit 120 Abgeordneten überlassen. Das Gericht entschied, dass der Saal keine 'Silbermedaille' darstellt, auf die die AfD Anspruch hätte, da das Grundgesetz keine Erfolgsprämien garantiert. Der AfD wurde der frühere Sitzungssaal der FDP-Fraktion zugewiesen, der kleiner ist. Der Ältestenrat hatte bereits im Mai 2025 beschlossen, der SPD den Saal zu belassen, was durch das Gericht nun bestätigt wurde. Die SPD hält den Saal für symbolisch bedeutsam, da Otto Wels, nach dem der Saal benannt ist, bekannt für seinen Widerstand gegen das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten war. Während die AfD das Urteil scharf kritisierte und es als Missachtung des Minderheitenschutzes ansieht, freut sich die SPD über die Gerichtsentscheidung.

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