Bundesregierung plant erweiterte digitale Ermittlungsbefugnisse für Sicherheitsbehörden
Wichtige Fakten
- • Bundesregierung plant Reformpaket für BKA und Bundespolizei.
- • KI soll bei Analyse großer Datenmengen eingesetzt werden dürfen.
- • Biometrische Daten sollen mit öffentlichen Internetdaten abgeglichen werden.
- • BAMF erhält neue Möglichkeiten bei Asylantragsprüfungen.
- • Gesetzentwürfe benötigen noch Zustimmung des Bundesrats.
Reformpaket für digitale Ermittlungen
Die Bundesregierung plant, dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei erweiterte digitale Ermittlungsbefugnisse zu gewähren, wie aus drei Gesetzentwürfen hervorgeht, auf die sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) verständigt haben. Ziel ist es, Sicherheitsbehörden zeitgemäße Werkzeuge zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität in einer digitalisierten Welt an die Hand zu geben.
KI-gestützte Datenanalyse und biometrischer Abgleich
Im Kern sieht das Reformpaket vor, dass KI zur automatisierten Analyse großer Datenmengen wie Chatnachrichten oder Standortdaten eingesetzt werden darf, um Muster und Verbindungen zu erkennen. Zudem sollen biometrische Informationen, beispielsweise Fotos, mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abgeglichen werden können, um Täter zu identifizieren oder gesuchte Personen zu lokalisieren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll diese Möglichkeit auch zur Überprüfung von Asylanträgen nutzen dürfen, wobei die Daten nach Gebrauch gelöscht werden müssen.
Datenschutzbedenken und weitere Schritte
Justizministerin Hubig betont die Notwendigkeit gesetzlicher Leitplanken, da solche Instrumente grundrechtssensibel seien. Bürgerrechtsorganisationen wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Chaos Computer Club warnen vor biometrischer Massenüberwachung. Die Gesetzentwürfe durchlaufen nun ein Anhörungsverfahren mit Verbänden, wobei eines die Zustimmung des Bundesrats benötigt, sodass die Umsetzung noch Monate dauern könnte.
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