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Inland 27.02.2026, 05:29 Aktualisiert: 27.02.2026, 12:02

Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Asylreform mit Verschärfungen und Arbeitsmarkterleichterungen

Der Bundestag hat zwei Gesetze zur Umsetzung der EU-Asylreform (GEAS) verabschiedet

Wichtige Fakten

  • Der Bundestag hat zwei Gesetze zur Umsetzung der EU-Asylreform (GEAS) verabschiedet
  • Einführung von Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht für bestimmte Asylbewerber
  • Arbeitsmarktzugang nach drei statt sechs Monaten für Asylbewerber mit Bleibeperspektive
  • Neuer Solidaritätsmechanismus zur Verteilung von Geflüchteten innerhalb der EU
  • Deutschland muss aktuell keine zusätzlichen Flüchtlinge über den Mechanismus aufnehmen

Bundestag verabschiedet Umsetzung der EU-Asylreform

Der Bundestag hat zwei Gesetze zur Umsetzung der EU-Asylreform (GEAS) verabschiedet, die zahlreiche Verschärfungen für Asylsuchende in Deutschland enthalten. Die Reform zielt darauf ab, Migration in der EU zu begrenzen, zu steuern und zu ordnen, mit einheitlichen Regeln für Asylverfahren an den Außengrenzen und schnelleren Abläufen.

Neue Regelungen und Zentren

Zu den Änderungen gehören Außengrenzverfahren, die Abschiebung in Drittstaaten und ein neuer Solidaritätsmechanismus zur Verteilung von Geflüchteten. Deutschland muss in diesem Jahr zunächst keine zusätzlichen Menschen über diesen Mechanismus aufnehmen, da es in den vergangenen Jahren bereits viele Flüchtlinge aufgenommen hat. In Deutschland werden Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht eingeführt, wo Asylbewerber untergebracht werden, die bereits in anderen EU-Staaten Schutzstatus haben oder für die nach Dublin-Regeln ein anderer Staat zuständig ist.

Arbeitsmarktzugang und Kritik

Asylbewerber mit Bleibeperspektive erhalten künftig nach drei statt sechs Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt, während Ausnahmen für sichere Herkunftsstaaten und Dublin-Fälle gelten. Kritik von Grünen, Linken und Menschenrechtsorganisationen betrifft die Gefahr von De-facto-Haft in den Zentren, wobei für Familien mit Kindern die Aufenthaltspflicht auf maximal sechs Monate begrenzt wurde. In der Bundestagsdebatte stimmten Union und SPD für die Verschärfungen, während Grüne, Linke und AfD dagegen votierten.

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