Bundestag verschärft Haftungsregeln für E-Scooter
Wichtige Fakten
- • Bundestag führt verschuldensunabhängige Halterhaftung für E-Scooter ein.
- • 2024 gab es rund 12.500 Unfälle mit E-Scootern – doppelt so viele wie 2021.
- • Opfer müssen bei parkenden Rollern keinen Fahrerfehler nachweisen.
- • Die Haftungsregeln gelten auch für Segways, aber nicht für Sitzrasenmäher.
Neue Haftungsregeln für E-Scooter beschlossen
Wer von einem E-Scooter angefahren wird oder über einen umgestürzten Roller stolpert, soll nicht mehr auf seinen Kosten sitzen bleiben. Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die Unfallopfern leichteren Zugang zu Schadenersatz verschafft. Begründet wird die Verschärfung mit der deutlichen Zunahme von Unfällen.
Verschuldensunabhängige Halterhaftung
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte: 'Es gibt keinen Grund, E-Scooter im Haftungsrecht anders zu behandeln als Autos.' Die neue Halterhaftung gilt unabhängig vom Verschulden des Fahrers. Betreiber von E-Roller-Flotten müssen für Unfallkosten aufkommen, wenn der eigentliche Verursacher nicht ermittelt werden kann.
Verbesserungen für Geschädigte
Bei Unfällen mit parkenden Scootern müssen Geschädigte künftig nicht mehr nachweisen, dass ein Fahrer das Fahrzeug fehlerhaft abgestellt hat. Die Zahl der E-Scooter-Unfälle hatte sich seit 2021 auf rund 12.500 im Jahr 2024 verdoppelt. Die Gesetzesänderung gilt auch für Segways, aber nicht für Sitzrasenmäher oder Elektromobile für Gehbehinderte.
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