Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen und schärfere Krankschreibungsregeln
Wichtige Fakten
- • Entlastungsvolumen von zehn Milliarden Euro pro Jahr ab 2028.
- • Grundfreibetrag steigt auf rund 12.900 Euro bis 2028.
- • Spitzensteuersatz greift ab 70.600 Euro Jahreseinkommen.
- • Krankschreibungspflicht bereits ab dem ersten Tag.
- • Telefonische Krankschreibung wird abgeschafft.
Steuerentlastungen im Detail
Die schwarz-rote Koalition hat sich auf ein umfangreiches Steuerentlastungspaket geeinigt. Das Gesamtvolumen beträgt rund zehn Milliarden Euro pro Jahr, mit voller Wirkung ab 2028. Ein Beispiel aus dem Beschlusspapier: Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro wird um mehr als 600 Euro entlastet.
Konkrete Maßnahmen und Gegenfinanzierung
Der Grundfreibetrag soll in zwei Stufen von derzeit 12.348 Euro auf rund 12.900 Euro angehoben werden. Der Spitzensteuersatz greift künftig ab 70.600 Euro statt bisher 69.879 Euro. Der Kinderfreibetrag wird erhöht, das Kindergeld steigt bis 2028 auf 272 Euro im Monat. Zur Gegenfinanzierung sinkt die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent, und der Pauschalsteuersatz bei Minijobs steigt von zwei auf fünf Prozent. Ursprünglich waren höhere Entlastungen im Gespräch, aber die Koalition sah Finanzierungsspielräume begrenzt.
Verschärfungen bei der Krankschreibung
Die Koalition hat zudem beschlossen, dass Arbeitnehmer künftig ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, während Videosprechstunden weiter möglich bleiben. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte die Maßnahmen, während Ärzte und Gewerkschaften scharfe Kritik üben. Der Hausärzteverband warnt vor einer Überlastung der Praxen.
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