Schwarz-rote Koalition einigt sich auf Steuerreform und härtere Regeln bei Krankschreibung
Wichtige Fakten
- • Anhebung des Kindergelds auf 272 Euro bis 2028.
- • Telefonische Krankschreibung wird abgeschafft.
- • AU-Bescheinigung künftig ab erstem Krankheitstag nötig.
- • Herausgeber fehlt.
- • Handwerkerbonus sinkt von 20 auf 15 Prozent.
Einigung auf Steuerentlastungen und Reformen
Die schwarz-rote Koalition hat nach einem Koalitionsausschuss ein umfassendes Reformpaket beschlossen. Neben einer Steuerreform mit einem Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr umfasst es auch schärfere Regeln bei der Krankschreibung. Ziel ist es, Unternehmen zu entlasten und den Krankenstand zu senken, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betonte.
Steuerreform: Weniger Belastung für Familien und Geringverdiener
Geplant ist eine Erhöhung des Grundfreibetrags von derzeit 12.348 Euro auf rund 12.900 Euro im Jahr 2028. Das Kindergeld soll ebenfalls in zwei Stufen auf 272 Euro pro Monat steigen. Vom Spitzensteuersatz profitieren künftig ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen; der Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro wird abgeflacht. Eine Familie mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro soll ab 2028 um mehr als 600 Euro pro Jahr entlastet werden. Ein Teil der Maßnahmen wird durch eine verschärfte Reichensteuer (45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro), den Handwerkerbonus (Senkung von 20 auf 15 Prozent) sowie den Pauschalsteuersatz bei Minijobs (Erhöhung von zwei auf fünf Prozent) gegenfinanziert.
Strengere Regeln bei Krankschreibung
Die Koalition einigte sich darauf, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Arbeitnehmer müssen künftig bereits am ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen. Bisher reichte eine Vorlage ab dem vierten Tag. Betriebe können in Tarif- oder Betriebsvereinbarungen Ausnahmen vereinbaren. Hausärzteverband und Gewerkschaften kritisieren die Pläne als überzogen und faktenfern, während Arbeitgeberverbände die Maßnahmen begrüßen.
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